Entdeckung mit Hilfe

Sie möchten eine kulturelle Veranstaltung wie z.B. eine Ausstellung besuchen, eine Tagesfahrt oder eine Reise unternehmen? Alleine möchten Sie diese nicht durchführen, da Sie sich nicht so sicher fühlen? Hierfür können Sie gerne externe Unterstützung nutzen.

Hierbei unterscheiden wir zwischen 

Begleiter

Hierunter verstehen wir solche Personen, die Sie beispielsweise auf einen täglichen Spaziergang begleiten damit Sie mobil bleiben oder nach einer Operation (beispielsweise nach einer Hüft- oder Knieoperation) wieder mobil werden. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist somit nicht als eine bleibende bzw. dauerhafte Beeinträchtigung zu sehen und auch ärztlich nicht diagnostiziert.

Eine solche Begleitung bieten beispielsweise Alltagshelfer an. Hierbei handelt es sich um Personen, die Privathaushalten für ein paar Stunden am Tag pflegenden Angehörenden Unterstützung geben. Es werden Alltagsaufgaben wie zum Beispiel

  • Gestaltung des Tagesablaufs

  • Entlastung der pflegenden Angehörigen

  • Begleitung bei Einkäufen, Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen

  • Beschäftigungsangebote wie Spielen, Lesen, Malen, Basteln, Handwerkliche Arbeiten, leichte Gartenarbeiten, Kochen, Backen, Haustriere füttern und pflegen, Spaziergänge und Ausflüge, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen etc.

übernommen. Er darf jedoch keine Leistungen der Grundpflege (beispielsweise Körperpflege wie Waschen der Betreuten Person) oder aber der Behandlungspflege (beispielsweise Verabreichung von Medikamenten) erbringen.

Reiseassistenz

Unter diesen Begriff verstehen wir solche Begleiter, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation beispielsweise in einem Notfall in der Lage sind, der ihr anvertrauten Person pflegerische Hilfe zu bieten. 

Beispiel:

Eine anvertraute Person mit einer mobilen Beeinträchtigung bekommt bei einem 14-tägigen Urlaub auf einem Ausflug Herzschmerzen. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation kann der/die Reiseassistent/-in erkennen, welche Hilfsmaßnahme er einleiten muss bis ärztliche Unterstützung (z. B. durch den herbeigerufenen Notarzt) vor Ort ist. In der Regel sollte der/die Reiseassistent/-in über die Medikamentenverordnung der ihm/ihr anvertrauten Person informiert sein, um im Falle einer ärztlichen Betreuung die Ärzteschaft über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu informieren.

Bei uns registrierte Reiseassistenten/-innen müssen neben dem Nachweis der fachlichen Qualifikation weitere Voraussetzungen erfüllen bevor diese Sie auf eine Reise begleiten dürfen.

Ihre Anforderung zu Informationsmaterial für eine/-n Begleiterin/Begleiter oder eine/-n Reiseassistentin/Reiseassistenten können Sie mit diesem PDF.Formular an uns richten. Sie können dieses Formular online ausfüllen und an uns als PDF.Datei an die im Formular genannte E-Mail-Anschrift senden. Wir weisen darauf hin, dass die im Formular abgefragten Informationen lediglich zur Ermittlung des korrekten Begleiters bedürfen. Es erfolgt keine Erfassung in einer Datenbank. Die Wahrscheinlichkeit, dass die von Ihnen im PDF.Dokument getätigte Informationen während der Übermittlung durch Dritte abgegriffen werden können, ist unserer Einschätzung nach recht gering. 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für die Beantwortung von Fragen unter der im Kopf dieser Internetseite ausgewiesenen Rufnummer zur Verfügung.

Aktualisiert: 2023-06-18