Was versteht man unter Barrierefreiheit ?
Der Begriff "Barrierefreiheit" löst die zuvor verwendeten Begriffe wie "behindertenfreundlich" oder "behindertengerecht" ab, der aus § 4 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) abgeleitet ist. Er bezieht sich nur auf Gestaltungen - also auf alles, was von Menschen gemacht ist. Die unberührte Natur ist somit nicht erfasst.
Unter dem Aspekt der allgemeinen Gestaltung ist der Begriff Barrierefreiheit nach § 4 BGG von der in § 164Abs. 4 Satz 1 Nummer 4 Sozialgesetzbuch IX, mit der eine individuelle Gestaltung gemeint ist und auf die besonderen Bedingungen einer konkreten Person eingeht, abzugrenzen
Stand: 2024-04-09