Was ist eine Behinderung
§ 2 des 9 Sozialgesetzbuch definiert den Begriff "Behinderung" wie folgt:
“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.”
Somit sind nicht nur Menschen mit einem körperlichen Gebrachen - z. B. Amputation eines Gliedmaßes wie Arm oder Bein - als Menschen mit einer Behinderung zu betrachten. Auch seelische Erkrankungen - beispielsweise psychische Leiden wie etwa starke Depressionen, Psychosen oder Neurosen - können somit unter Umständen als Behinderung angesehen werden.
Der Verlust oder die Beeinträchtigung von - im jeweiligen Lebensalter - normalerweise vorhandenen körperlichen, geistigen oder seelischen Strukturen ist als Abweichung vom "typischen Zustand" zu verstehen. Ist ein Mensch aufgrund einer solchen Erkrankung oder Schädigung in seiner Teilhabe am Leben in einem oder in mehreren Bereichen eingeschränkt so liegt eine Behinderung vor.
Der "Grad der Behinderung", der zwischen 20 und 100 variiert und in Zehnerschritten gestaffelt ist, beziffert die Schwere einer Behinderung und ist somit das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitszustandes.
In Deutschland wird der Grad der Behinderung auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Bei mehreren Beeinträchtigungen ist die Auswirkung einzelner Funktionsbeeinträchtigung zueinander und untereinander für die Ermittlung eines Grad der Behinderung maßgeblich. Es erfolgt somit eine Gesamtbetrachtung wobei vom höchsten Einzelgrad der Behinderung ausgegangen wird.
Ab einem Behinderungsgrad von 50 gilt man in Deutschland als "Schwerbehindert". Dies betrifft in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen von rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung.
Auch chronische Krankheiten, worunter mehr als ein Drittel aller Deutschen leiden, können zu einer Schwerbehinderung führen. Solche Erkrankungen sind beispielsweise
- Asthma,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- Schlaganfall,
- Rheuma,
- Diabetes,
- Multiple Sklerose,
und auch
- schmerzhafte Rückenleiden
- sowie Krebserkrankungen.
Also Erkrankungen die man den Betroffenen nicht unbedingt ansieht.
Stand: 2024-04-09